Spenden und Zustiften
Sie können die Raimund Leib Projektengelstiftung Stiftung fördern.
Spende:
Privatpersonen können gem. § 10 b Abs. 1 EStG und juristische Personen gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 bis zu
20 % Ihres Einkommens spenden. Alternativ kann eine Spende auch in Höhe von 4 Promille der Höhe gesamten Lohnsumme und der Umsätze erfolgen.
Zu-Stiftung an den Grundstock der Stiftung:
Gem. § 10 b Abs. 1 a EStG können zusätzlich zu Spenden je steuerpflichtiger Person 1 Millionen € alle 10 Jahre zugewandt werden.
Zu-Stiftungen und Spenden als Vermächtnisse oder Erbschaften
sind auch bei der Raimund Leib Projektengelstiftung möglich.
Unser Spendenkonto lautet:
Kontoinhaberin: Raimund Leib Projektengelstiftung
IBAN: DE02 7625 0000 0040 6353 44
BIC: BYLADEM1SFU
Helfen Sie durch Ihre Spende!
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